FREUDE IST STEUERBAR
Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer wollen aus ihrer täglichen Arbeit Freude schöpfen. Dieses gute Gefühl genießen die Mandanten der Steuerkanzlei Faltenbacher nicht von ungefähr. Wir halten Ihnen mit viel Erfahrung und Liebe zum Beruf den Rücken frei. Gerne auch zu Ihrer Freude!
BESESSEN
von neuen Ideen - denken wir vor Ort
LEISTUNGEN
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolge
- Investitionsberatung
- Finanzberatung
- Rechtsformwahl/-wechsel
Lohnbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Meldungen an Krankenkassen, Versorgungswerk und Berufsgenossenschaften
- Begleitung bei Prüfungen
- Erstellung von Bescheinigungen
- Überleitung zur Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
- Buchung aller Geschäftsvorfälle
- Abstimmung der Konten
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Erstellung der Betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Steuerberatung
- Erstellung von Steuererklärungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Steuergestaltungen
KOMPROMISSLOS
setzen wir uns für unsere Mandanten ein
DIGITALE LÖSUNGEN
- Beleglose Finanzbuchhaltung
- Implementierung von Komplettlösungen – Unternehmen online
- Einbindung von Daten aus Fremdsystemen
- Automatisierung von Prozessen – PayPal
- DATEV Kassenarchiv online
- Unterstützung bei der Ausarbeitung der Verfahrensdokumentation
- Arbeitnehmer online – die digitale Welt
- Digitale Personalakte mit Unternehmen online
- Digitaler Finanzbericht an die Banken und Sparkassen
- Steuern online – MyDATEV
HEMMUNGSLOS
unterstützen wir den Erfolg unserer Mandanten
Abgabetermine beim Finanzamt
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Stichtage für Steuern im Überblick:
Vorauszahlung Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer
Abgabe und Zahlung Umsatzsteuervoranmeldung
Für Selbständige und Unternehmer, die im Vorjahr zwischen 1.000 und 7.500 Euro Umsatzsteuer abgeführt haben, gelten vier Stichtage im Jahr: 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar. Ab einer Zahllast von mehr als 7.500 Euro im Vorjahr werden die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer am 10. jeden Monats fällig. Fallen die genannten Termine auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden ersten Werktag.
Jetzt Steuerkanzlei Faltenbacher beauftragen!
Abgabe Einkommensteuererklärung
Seit 2019 gilt für Arbeitnehmer und Selbständige eine einheitliche Abgabefrist. Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung des Vorjahres ist der 31. Juli. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden ersten Werktag.
Jetzt Steuerkanzlei Faltenbacher beauftragen!
WISSBEGIERIG
finden wir den Mehrwert im gemeinsamen Austausch
MONIKA FALTENBACHER
- Steuerberater
- Fachberater für das Baugewerbe und das Handwerk (IFU / ISM gGmbH)
- Buchhaltronikerin®
- Buchhaltronikerin® E-Commerce
Inhalte von YouTube werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf “Zustimmen & anzeigen”, um zuzustimmen, dass die erforderlichen Daten an YouTube weitergeleitet werden, und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in unserer Datenschutz. Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen. Gehe dazu einfach in deine eigenen Cookie-Einstellungen.